Mit Hilfe unseres Preiskalkulators können Sie anhand Ihres Bedarfs ermitteln, welche Kosten Sie oder Ihre Angehörigen für die Pflege einplanen müssen.
Die monatlichen Kosten für Vollstationäre Pflege werden auf Basis von 30,42 Tagen berechnet. Der Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners bezeichnet den Betrag, der nach Abzug des Anteils der Pflegekasse zu zahlen ist.
Ab 01. Januar 2022 wird der Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen, zusätzlich zu dem bisherigen pauschalen Leistungsbetrag durch die Pflegekasse, durch einen weiteren Leistungszuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI bezuschusst.
Die Höhe dieses Leistungszuschlages hängt davon ab, wie lange Pflegebedürftige bereits Leistungen der stationären Pflege nach § 43 SGB XI bekommen. Auskunft hierüber erteilt Ihnen gerne Ihre zuständige Pflegekasse.
Sollte Ihre Rente bzw. das einzusetzende Einkommen für den Eigenanteil nicht ausreichen, können beim Sozialamt Zuschüsse beantragt werden.
Die Kosten für eine Kurzzeitpflege basieren auf einem Tagessatz. Alle Versicherten ab Pflegegrad 2 können bis zu max. 56 Tage im Kalenderjahr Kurzzeitpflege beantragen.
Wie sich die Gesamtkosten im Detail zusammensetzen, können Sie bei Interesse auch gerne unseren Preislisten entnehmen.
Exemplarisch können Sie sich hier mit Hilfe unseres Preiskalkulators mit nur wenigen Klicks die für Sie anfallenden Kosten anzeigen lassen.
Dies ersetzt natürlich nicht das persönliche Gespräch. Gerne erläutern wir Ihnen, wie sich Ihre anfallenden Kosten bei uns zusammensetzen und welche Zuschüsse Ihnen zur Verfügung stehen, um die Finanzierung einer Unterbringung zu realisieren und stehen Ihnen beratend zur Seite. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen.
Tagessatz:
Allgemeine Pflegekosten | € 5,50 |
Ausbildungsumlage | € 5,51 |
Ausbildungsfond | € 5,52 |
Unterkunft | € 5,53 |
Verpflegung | € 5,54 |
Investitionskosten | € 5,55 |
Gesamtentgelt täglich | € 333,33 |
Für 33 Tage:
Allgemeine Pflegekosten | € 5,50 |
Ausbildungsumlage | € 5,51 |
Ausbildungsfond | € 5,52 |
Unterkunft | € 5,53 |
Verpflegung
| € 5,54 |
Investitionskosten | € 5,55 |
Gesamtkosten | € 777,77 |
Leistungsbetrag durch die Pflegekasse nach § 43 SGB XI | € 1.555,55 |
Eigenanteil | € 999,99 |
Stand: 01.01.2024 / Irrtum vorbehalten
Monatlich:
Allgemeine Pflegekosten | € 5,50 |
Ausbildungsumlage | € 5,51 |
Ausbildungsfond | € 5,52 |
Unterkunft | € 5,53 |
Verpflegung | € 5,54 |
Investitionskosten | € 5,55 |
Gesamtkosten | € 0.000,00 |
Pauschaler Leistungsbetrag durch die Pflegekasse nach § 43 SGB XI | € 0.000,00 |
Leistungszuschlag durch die Pflegekasse nach § 43c SGB XI | € 0.000,00 |
Eigenanteil | € 0.000,00 |
Stand: 01.01.2024 / Irrtum vorbehalten